Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Informationen
- Alter des Fahrers: Mindestalter von 23 Jahren für Fahrzeuge der kleinen und mittleren Kategorie und 26 Jahren für andere Fahrzeuge. Das Höchstalter beträgt 75 Jahre.
- Führerschein: Griechisch oder International, mindestens ein Jahr zuvor ausgestellt. (keine Kopie)
- Zahlungsmethode: Barzahlung oder Kredit-/Debitkarte. Die Mietzahlung erfolgt zu Beginn der Mietdauer.
- Kraftstoff: Auf Kosten des Kunden - Bitte bringen Sie das Fahrzeug mit der gleichen Menge Kraftstoff zurück, mit der Sie es übernommen haben.
- Transport mit der Fähre: Nicht erlaubt ohne ausdrückliche und schriftliche Genehmigung des Unternehmens. (Die Versicherung ist NICHT gültig, wenn Sie ohne Zustimmung des Unternehmens außerhalb der Insel Rhodos sind)Ausnahmsweise und nur mit schriftlicher Genehmigung des Unternehmens und der Zahlung des jeweiligen Betrags, der vom Unternehmen festgelegt wird, ist der Transport außerhalb der Insel erlaubt, jedoch nur auf eine andere Insel, nicht auf das Festland. Das Verlassen des griechischen Territoriums ist strengstens verboten.
- Verlängerung der Miete / Änderungen: Kontaktieren Sie das Unternehmen mindestens 18 Stunden vor Ablauf Ihres Vertrags. Verlängerungen werden immer nach Verfügbarkeit gewährt. Gleiches gilt für etwaige Änderungen bezüglich der Station - Rückgabeort des Fahrzeugs.
- Buchungen und Verfügbarkeit: Alle Buchungen erfolgen nach Fahrzeugkategorie, nicht für ein bestimmtes Modell.
- Großhandelsrechnung: Wenn Sie eine Rechnung benötigen, bitten wir Sie, dies bei der Buchung oder spätestens bei der Übergabe des Fahrzeugs zu verlangen. (Bitte geben Sie alle notwendigen Steuerinformationen, wie z. B. Steuernummer, Adresse, Beruf usw., an)
- Bußgelder - Strafen:
Bußgelder und Strafen, die sich aus Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ergeben, gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter übernimmt zusätzlich die Zahlung der Verwaltungskosten, falls zutreffend. - Stornierungen von Reservierungen
Die Stornierung der Reservierung ist kostenlos, wenn sie mindestens vierundzwanzig (24) Stunden vor dem geplanten Datum und der Uhrzeit des Mietbeginns erfolgt (immer entsprechend der genauen Buchungszeit). - Unfall - Schaden:
Im Falle eines Unfalls oder Schadens werden dem Kunden 40 € für die Verwaltungskosten des Unfallberichts in Rechnung gestellt, und er ist verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich zu informieren.
Versicherungen & Abdeckungen
- Basis- oder Vollkaskoversicherung mit 0€ Selbstbeteiligung oder Befreiung bis zu 1500€ (je nach Buchung und Kategorie)
- Fahrgastversicherung
- Haftpflichtversicherung - Drittschaden
- Diebstahlversicherung
- Feuerversicherung
- Unbegrenzte Kilometer
- 24-Stunden-Pannenhilfe
- Kostenlose Stornierung (bis zu 24 Stunden vor Mietbeginn)
Ausnahmen für CDW und FDW, WUG
Fälle mit Gebühren und Ausnahmen von jeglicher Versicherung.
Die Gebühren für die unten aufgeführten Schäden gehen direkt zu Lasten des Kunden, unabhängig davon, ob er die CDW, FDW, WUG akzeptiert hat, wobei die wichtigsten sind:
- Schäden oder Verluste im Inneren und Äußeren des Fahrzeugs (Verursacht ohne registrierten Unfall)
- Schäden am Unterboden des Fahrzeugs, die durch Fahren abseits der Straße verursacht wurden.
- Verbrannte Kupplung aufgrund unsachgemäßer Nutzung.
- Verbrannter Motor durch Fahrlässigkeit oder gebrochene Ölwanne außerhalb asphaltierter Straßen.
- Festgefahrenes Fahrzeug (Strand - Berge, usw.)
- Wenn das Auto von einem nicht autorisierten - nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer gefahren wird.
- Unfall oder Schaden, der unter Einfluss von Alkohol/Drogen, vorsätzlicher Schaden, gefährliche Fahrweise oder Fahren abseits der Straße verursacht wurde.
- Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung im Falle solcher Ansprüche.
- Jeder nicht gemeldete Schaden oder Unfall am Fahrzeug kann als Fahrlässigkeit gewertet werden. Der Kunde muss das Unternehmen sofort informieren, andernfalls greift keine Versicherung.
Verlust oder Entfernung von Kennzeichen
Im Falle eines Verlustes oder der Entfernung von Kennzeichen während der Mietdauer wird dem Mieter die Miete bis zum Erhalt der Kennzeichen durch die zuständige Behörde sowie alle Kosten, die für deren Wiederanbringung anfallen, in Rechnung gestellt.
Verlust oder Zerstörung des Schlüssels
Im Falle eines Verlustes oder der Zerstörung des Schlüssels während der Mietdauer muss der Mieter je nach Fahrzeugtyp zwischen 150 und 500 Euro bezahlen. Außerdem alle weiteren anfallenden Kosten (Schlüssel-Neuprogrammierung, Fahrzeugtransport usw.). Zudem wird der Fahrzeugentsperrdienst in Rechnung gestellt, falls Sie den Schlüssel im Fahrzeug eingeschlossen haben.
Betankung auf der Straße aufgrund von Nachlässigkeit des Mieters wird mit den entsprechenden Kosten und Transportkosten angeboten.
Fahrzeugreinigung. Die Rückgabe des Fahrzeugs mit übermäßig verschmutztem Innenraum oder Außenbereich, wie z. B. Müll, Erbrochenes, Sand, nasse Sitze usw., führt zu zusätzlichen Kosten.